Arbeitsrecht

Rechtsgebiet 01

Arbeitsrecht

Wenn eine Kündigung im Briefkasten liegt, zählen Tage. Drei Wochen haben Sie Zeit, sich zu wehren.

Die Frist für die Kündigungsschutzklage ist eine der härtesten im deutschen Recht: Läuft sie ab, gilt die Kündigung als wirksam, ganz gleich wie gut Ihre Argumente gewesen wären. Melden Sie sich deshalb am besten an dem Tag, an dem Sie das Schreiben erhalten. Häufig lässt sich schon außergerichtlich eine Lösung finden, die für Sie mehr wert ist als ein langes Verfahren.

Ich vertrete beide Seiten des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung oder Abmahnung wehren, über eine Abfindung verhandeln oder ihr Zeugnis korrigiert haben wollen. Und Arbeitgeber, die Verträge rechtssicher gestalten, Trennungen sauber abwickeln und Konflikte im Betrieb beilegen müssen, bevor sie vor Gericht landen.

Dazu kommt das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes mit seinen eigenen Tarifwerken, in dem sich vieles anders entscheidet als in der Privatwirtschaft, sowie die Begleitung von Gremien in Beteiligungs- und Konfliktverfahren.

Worin ich Sie vertrete

Für Arbeitnehmer

  • Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung und Personalakte
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Offener Lohn, Überstunden, Urlaub

Für Arbeitgeber

  • Arbeitsverträge und Klauselprüfung
  • Kündigung, Befristung, Probezeit
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Umstrukturierung und Personalabbau

Öffentlicher Dienst

  • TVöD, TV-L und weitere Tarifwerke
  • Eingruppierung und Stufenzuordnung
  • Versetzung und Zuweisung

Gremien und Verfahren

  • Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen
  • Schlichtungsverfahren
  • Einigungsstellenverfahren

Alle Bilder sind KI-generiert.

Fristen laufen, auch wenn Sie noch überlegen.

Rufen Sie an, bevor die drei Wochen um sind.