Im Mietrecht entscheiden Formalien. Eine Erhöhung, eine Abrechnung, eine Kündigung: Fehlt die richtige Form, ist sie unwirksam.
Das gilt in beide Richtungen. Ein Mieterhöhungsverlangen muss begründet sein und die Fristen einhalten. Eine Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres vorliegen und nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Wer eine Miete mindern will, muss den Mangel angezeigt und die Zahlung richtig gekürzt haben, sonst droht am Ende die Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Ich prüfe Ihr Schreiben, bevor es hinausgeht, und das Schreiben der Gegenseite, bevor Sie darauf reagieren. Häufig genügt ein sachlicher Brief, um eine Forderung vom Tisch zu bekommen.
Ich vertrete Mieter wie Vermieter, außergerichtlich und vor Gericht, von der einzelnen Abrechnung bis zur Räumungsklage.
Worin ich Sie vertrete
Miete und Abrechnung
- Mieterhöhungsverlangen
- Mietminderung
- Nebenkostenabrechnung
- Zahlungsverzug und Mietrückstand
Mängel in der Wohnung
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Heizung und Warmwasser
- Lärm und Beeinträchtigungen
- Instandsetzung durchsetzen
Ende des Mietverhältnisses
- Kündigung und Eigenbedarf
- Räumungsklage
- Übergabe und Schönheitsreparaturen
- Rückzahlung der Kaution
Verträge
- Prüfung von Mietverträgen
- Staffel- und Indexmiete
- Gewerberaummiete