Die Versicherung der Gegenseite reguliert nicht Ihren Schaden. Sie reguliert den Betrag, den sie für angemessen hält.
Deshalb weichen Abrechnungen so oft vom Gutachten ab: Der Restwert wird nach oben gerechnet, Reparatur-, Sachverständigen- und Mietwagenkosten werden gekürzt, der merkantile Minderwert wird gar nicht erst angesetzt. Wer das ungeprüft hinnimmt, trägt einen Teil des Schadens selbst.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch meine Kosten. Für Sie heißt das: Es kostet nichts, die Abrechnung prüfen zu lassen, bevor Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben.
Kommt zum Unfall ein Bußgeld- oder Strafverfahren hinzu, übernehme ich auch dieses. Beides gehört in eine Hand, weil das eine Verfahren das andere beeinflusst.
Worin ich Sie vertrete
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
- Streit um Restwert
- Merkantiler Minderwert
- Wirtschaftlicher Totalschaden / 130 % Klausel
- Versicherungsgutachten
- Kürzung der Reparaturkosten
- Kürzung der Sachverständigenkosten
- Kürzung der Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid
- Fahrverbot und Punkte
- Einspruch und Akteneinsicht
Strafverfahren: Trunkenheit im Straßenverkehr
- als Autofahrer
- als Radfahrer
- als Fußgänger