Der wichtigste Rat im Strafverfahren ist zugleich der einfachste: zunächst nichts sagen und erst Akteneinsicht nehmen.
Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, weder bei der Polizei noch schriftlich. Was in dieser frühen Phase gesagt wird, steht bis zum Ende in der Akte und lässt sich kaum noch korrigieren. Erst wenn ich weiß, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob eine Einlassung hilft oder schadet.
Viele Verfahren enden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren ist in der Regel das beste Ergebnis, und dafür ist der frühe Zeitpunkt entscheidend.
Auch als Zeuge sollten Sie nicht allein zur Vernehmung gehen, wenn Sie sich selbst belasten könnten. Als Zeugenbeistand begleite ich Sie zum Termin und achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Worin ich Sie vertrete
Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheitsfahrt
- Führerschein weg?
- Unfallflucht
Wirtschaftsstrafrecht
- Haftung der Geschäftsleitung
- Faktischer Geschäftsführer
Zeugenbeistand
- Begleitung zur polizeilichen Vernehmung
- Begleitung zur Hauptverhandlung
- Auskunftsverweigerungsrecht
Ablauf des Verfahrens
- Vorladung und Durchsuchung
- Akteneinsicht
- Strafbefehl und Einspruch
- Einstellung des Verfahrens