Vertragsrecht

Rechtsgebiet 05

Vertragsrecht

Die Ware ist mangelhaft, die Lieferung kommt nicht: Was Sie jetzt fordern können, hängt davon ab, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Das Gesetz gibt einen Weg vor. Zuerst Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung, und erst wenn diese fehlschlägt oder verweigert wird, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Wer diese Stufen überspringt, verliert Ansprüche, die ihm eigentlich zustanden. Wer zu lange wartet, ebenfalls, denn Fristen und Verjährung laufen mit.

Ich sage Ihnen, was Ihnen zusteht, in welcher Frist Sie es geltend machen müssen und wie eine Aufforderung formuliert sein muss, damit sie später vor Gericht trägt. Oft reicht das erste anwaltliche Schreiben, um Bewegung in eine festgefahrene Sache zu bringen.

Ich vertrete Käufer wie Verkäufer, beim Autokauf ebenso wie beim Kauf von Maschinen, Waren und Ausstattung, privat und im Geschäftsverkehr.

Worin ich Sie vertrete

Für Käufer

  • Mängel
  • Verspätete Lieferung
  • Nacherfüllung und Nachbesserung
  • Wandelung
  • Minderung
  • Schadensersatz

Für Verkäufer

  • Abwehr unberechtigter Reklamationen
  • Gewährleistung und Haftungsausschluss
  • Offene Kaufpreisforderungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Häufige Fälle

  • Gebrauchtwagenkauf
  • Kauf von Maschinen und Geräten
  • Onlinekauf und Widerruf

Fristen im Blick

  • Rüge- und Untersuchungspflichten
  • Verjährung von Mängelansprüchen
  • Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

Alle Bilder sind KI-generiert.

Die richtige Reihenfolge entscheidet.

Klären Sie Ihre Ansprüche, bevor die Fristen ablaufen.